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Aktuelle Informationen für Tierärzte und TFA

EU-Heimtierausweis

Der EU-Heimtierausweis

Hamburg_Fahne.pngGemäß der Allgemeinverfügung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) vom 07.07.2016 werden Hamburger Tierärzte nach Registrierung in der HI-Tier-Datenbank ermächtigt Heimtierausweise auszustellen.

Ab dem 01.07.2020 darf eine Ausgabe von Blanko-Heimtierausweisen an niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte seitens der drucklegenden Firmen (z. B. Impfstoffherstellerfirmen, Großhändler, u.a.) nur erfolgen, wenn die Tierärztinnen und Tierärzte von der jeweils zuständigen Behörde zur Bestellung der Blanko-Heimtierausweise ermächtigt sind und ihnen eine Betriebsregistriernummer zugeteilt wurde. Im Ausgabeverfahren werden u.a. die Namen und die Kontaktdaten des ermächtigten Tierarztes seitens der drucklegenden Firma registriert. Zur bundeseinheitlichen Umsetzung wird hierzu das bereits bestehende bundesweite Erfassungssystem der Datenbank „Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier)“ genutzt. Das Modul „Heimtier-Datenbank“ soll ab dem 01.07.2020 im Realbetrieb laufen.

Somit ist der Bezug von Heimtierausweisen ab 01.07.2020 nur noch möglich, wenn die niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte in HI-Tier registriert sind. (01.07.2020)

Zu weiteren Fragen des Heimtierausweises lesen Sie bitte die FAQs:

FAQ zum Heimtierausweis (TK Hamburg) (22.08.2016)
FAQ der Projektgruppe der LAV AG EG zu EU Heimtierverbringungen (17.12.2018) Siehe hier besonders den Punkt 2 (Tollwutimpfung) und dazu die Hinweise zur Übernahme vorheriger Tollwutimpfungen aus anderen Impfpässen.

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/b/be/EU-Heimtierausweis.jpg

Die rechtliche Grundlage für die erleichterten Reisebedingungen für Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) ist die VO (EU)  576/2013, die am 29.12.2014 in Kraft trat, sowie die zugehörige DurchführungsVO (EU) 577/2013 vom 28. Juni 2013. (Die bisher gültige VO (EG) 998/2003 wurde aufgehoben). Damit änderten sich u.a. die Anforderungen an das Ausfüllen des Heimtierausweises und die Bestimmungen zum Reisen mit Welpen. (Bild: Wikipedia)

Informationen zu den neuen Reisebestimmungen.

(Bild: Wikipedia)

 

Die aktuellen Regelungen

Der neue Heimtierausweis ist primär ein Identitätsnachweis und sekundär eine Impfbescheinigung, das äußere Erscheinungsbild wie auch das Format des Ausweises hat sich nicht geändert. Ab jetzt muss folgendes eingetragen und beim Ausfüllen beachtet werden:

  1. Der Ausweis darf nur von ermächtigten Tierärztinnen und Tierärzten ausgestellt werden.
  2. Diese müssen vor Ausstellen des Ausweises kontrollieren, ob das Heimtier ordnungsgemäß gekennzeichnet ist bzw. es erst mit einem Microchip zu kennzeichnen und danach zu impfen und die entsprechenden Angaben im Pass einzutragen. Dieses kann während des gleichen Tierarztbesuchs erfolgen.
  3. Die Felder zur Beschreibung des Tieres und die Daten des Tierhalters sind vom ermächtigten Tierarzt auszufüllen.
  4. Der Tierhalter muss danach diese Angaben unterschreiben.
  5. Die Tätowierungsstelle ist anzugeben, falls das Tier vor dem 3. Juli 2011 durch Tätowierung gekennzeichnet wurde.
  6. Alle Datumsangaben müssen vollständig mit vierstelliger Jahreszahl in der Form TT.MM.JJJJ eingetragen werden.
  7. Bei Tollwut-Erstimpfung (nach 21 Tagen) oder nach Ablauf der Gültigkeit von Wiederholungsimpfungen (nach Herstellerangaben) ist anzugeben, ab wann die Impfung gültig ist.
  8. Der Tierarzt ist verpflichtet, die Seite mit den Angaben zur Kennzeichnung des Tieres mit einer selbstklebenden Laminierung zu versiegeln, sobald die erforderlichen Informationen erfasst sind.
  9. Ebenfalls entsprechend versiegelt werden müssen im Ausweis befindliche Aufkleber mit Informationen zur Tollwutimpfung, sofern sie nicht unbrauchbar werden bei Entfernung.
    Es ist aber möglich und erlaubt die Tollwutimpfung (wie auch andere Impfungen) handschriftlich einzutragen, dann entfällt die Pflicht zum Laminieren.
  10. Name und Kontaktinformationen inkl. E-Mail-Adresse des ausstellenden Tierarztes müssen in Abschnitt IV eingetragen und von diesem unterschrieben werden.
  11. Der den Ausweis ausstellende Tierarzt ist verpflichtet, die Ausweisnummer zusammen mit der alphanumerischen Nummer des Transponders oder der Tätowierung, den Ort der Kennzeichnung, den Zeitpunkt der Anbringung oder des Ablesens der Kennzeichnung sowie dem Namen und die Kontaktinformationen des Tierhalters für einen von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Mindestzeitraum, der drei Jahre nicht unterschreiten darf, aufzubewahren.
  12. Darüber hinaus müssen die zuständigen Behörden sicherstellen, dass Blankoausweise nur an ermächtigte Tierärzte ausgegeben und deren Namen zusammen mit der Ausweisnummer registriert werden. Die Drucklegenden Firmen sind verpflichtet ihre Aufzeichnungen mindestens für drei Jahre aufzubewahren.

Als Übergangsbestimmung, durch die die administrative und finanzielle Belastung der Tierhalter begrenzt werden soll, behalten EU-Ausweise, die vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit, solange das betroffene Tier lebt.

Auch nach dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften sollten, um betrügerischen Handlungen zu verhindern, in den "alten" Heimtierausweisen die verwendeten Aufkleber (Microchipnummer und Tollwutimpfungen) gesichert werden, damit diese nicht unbemerkt wieder entfernt werden können. Zum Beispiel durch Laminieren, Überkleben der Aufkleber. (Siehe dazu das Schreiben der EU Kommission vom 15.02.2012: Signed_f180420_CVOs_use_of_stickers_in_pet_passport ) (13.10.2014)

Katharina Woytalewicz

Bezugsquellen von EU-Heimtierausweisen

Nachstehend finden Sie die zum Druck und zur Abgabe von Heimtierausweisen autorisierten Unternehmen mit zugeteilter Betriebskennziffer (Info vom BMEL, http://www.bmel.de/)

ALVETRA GmbH Tierarzneimittel, 01 (DE 01 .......)
Am Anger 9a, 24539 Neumünster,
Tel.: 04321 / 97790 (Frau Bothur)

Deutsches Grünes Kreuz e.V., 02 (DE 02 .......)
Im Kilian, Schuhmarkt 4, 35037 Marburg,
Tel.: 06421 / 293-0 (Herr Hueter)
Die Ausweise vom DGK sind für 3 Besitzer ausgelegt.

SSP Ident GmbH, 03 (DE 03 .......)
(ehemals Schleicher & Schuell und
SecuritySystems Printing GmbH)
Grimsehlstr. 23, 37574 Einbeck
Tel.: 05561 / 791(0)-223 (Herr Launhardt)

Kraejen Manufaktur 04 (DE 04 ..…..)
Günter van Sambeck
Weggenhofstraße 1, 47798 Krefeld
Tel.: 02151 / 63 15 34

alfavet Tierarzneimittel GmbH, 05 (DE 05 .......)
Am Anger 9, 24539 Neumünster
Tel.: 04321 / 250 66 55
Die Ausweise von alfavet sind jetzt für 6 Besitzer ausgelegt.

Covetrus DE GmbH, 06 (DE 06 ……..)
(ehemals Henry Schein VET GmbH)
Hartzloh 25
22307 Hamburg
Tel.: 040 / 883 603 300

Esstra microchips, 08 (DE 08 .……)
Wingesberg 16, 41334 Nettetal
Tel.: 02153 / 912930, (Herr Bernhard Mikmak)

F.W. Becker GmbH Druck und Medien, 10 (DE 10 .......)
Postfach 51 02, 59801 Arnsberg,
Tel.: 02931 / 5219-0, (Herr E. Schmitz)

Medizinische Hochschule Hannover, 11 (DE 11 .......)
Carl-Neuberg-Str. 1, 30625 Hannover
Tel.: 0511 / 532-6568, (Herr Prof. Dr. med. vet.
(Hans J. Hedrich)

WDT - Wirtschaftsgenossenschaft deutscher Tierärzte eG, 12 (DE 12 .......)
Siemensstr. 14, 30827 Garbsen,
Tel.: 05131 / 705-111

Jobst-Heinrich Dasmann,  13 (DE 13 .......)
Handel und Vertrieb von
ISO-Transpondern
Dast 1, 49545 Tecklenburg
Tel.: 05455 / 960400

EasyTrac-ID,  14 (DE 14…….)
Postfach 270102, 13471 Berlin
Tel.: 030 / 43093994

Albrecht GmbH,  15 (DE 15…….)
Postfach 1351, 88323 Aulendorf
Tel.: 07525 / 2050

Chiphandel, 16 (DE 16…….)
Dorfplatz 1-1a, 39517 Cobbel
Tel.: 03935 / 212044

Druckerei Schommers, 17 (DE 17….)
St. Huberter Straße 82, 47906 Kempen
Tel.: 02152 / 5638, (Gabriele Schommers)

HDI Chip International B.V,  18 (DE 18….)
Molensteyn 3G, 3454 PT De Meern, Niederlande
Tel.: +31302667770, (Ros Nawijn)

Vetpro GmbH & Co. KG,  19 (DE 19…)
Nerenwand 5, 49377 Vechta-Langförden
Tel: 04447 / 8114830,
j.frieling@vetpro.de

APOLOG GmbH, 20 (DE 20…)
Sonnenallee 2, 66287 Quierschied-Göttelborn
Tel: 06825 / 95430
Fax: 06825 / 954340
Oliver Stumpf, o.stumpf@apalog.de

(Quelle: BMEL bzw. TK Niedersachsen, Stand Januar 2014)

Die Firma Heinrich F. Weise aus Hamburg bietet exakt passende Stempel für jeden lieferbaren Heimtierausweis an, diese werden von den Behörden akzeptiert. Zusätzlich zu diesem speziellen Stempel müssen die Angaben zum ermächtigten Tierarzt immer auch mit Praxisstempel und der Unterschrift bestätigt werden.

(K. Woytalewicz)